Patentüberwachung

Patente, Gebrauchsmuster, Marken und andere sogenannte Schutzrechte sind in Wirklichkeit Verbietungsrechte. Den gesetzlich garantierten Schutz muss der Inhaber des Schutzrechtes selbst wahrnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass er von einer Verletzung erfährt, und zwar rechtzeitig. Denn nach Ablauf der Einspruchsfrist, die beim deutschen Patentamt nur 3 Monate beträgt, kann ein gegnerisches Patent nur noch über eine aufwändige Nichtigkeitsklage zu Fall gebracht werden.

Daher ist die regelmäßige Patentüberwachung genauso wichtig wie die Recherche vor der Anmeldung.

Neben der Retrospektivrecherche bieten wir Ihnen zu einem festgelegten Frageprofil oder zu einer Liste von Patentklassen ein regelmäßiges Monitoring ( Alertdienst , SDI, Patentüberwachung ) an. Dabei recherchieren wir für Sie turnusmäßig nach einem bestimmten Thema, Erfinder oder Patentanmelder. Nach Erstellung und Optimierung eines präzisen Frageprofils erhalten Sie von WIND wahlweise wöchentlich, monatlich oder in längeren frei wählbaren Abständen alle neu veröffentlichten Patente. So sind Sie stets auf dem Laufenden und können ggf. bei Verletzung Ihrer Schutzrechte die Einspruchsfristen nutzen.

Wir erstellen Ihnen für eine Pauschale von 250 Euro gerne einen Kostenvoranschlag mit einer Statistik über die Trefferzahlen in den letzten 12 Monaten.

Ihre Anfrage können Sie uns formlos oder über unser Formular "Rechercheauftrag" zukommen lassen.
Wir kommen auch gern zu einer Vorbesprechung zu Ihnen ins Unternehmen.